Ins Visier geraten: Wie verhalte ich mich als Landwirt, wenn die Saatguttreuhand
Description |
Landwirtschaftliche Betriebe dürfen ihr im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut für die Wiederaussaat als Saatgut verwenden. Jedoch ist dies nur gegen Zahlung einer sogenannten Nachbaugebühr erlaubt. Die Nachbauauskunft muss jährlich bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) fristgerecht gemeldet werden. Sie lernen, warum die Nachbaugebühr für den Erhalt des Züchtungsfortschritts notwendig ist und welche Konsequenzen ein Nicht-Melden nach sich ziehen kann. Außerdem erhalten Sie wichtige Hilfestellungen, wie Sie am besten vorgehen, wenn die STV oder ein Rechtsanwalt Sie auffordern, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten. mehr Informationen |
Location |
Online Angebot |
URL |
https://bibeby.de/27026277 |
Date |
Wed, December 4, 2024 |
Time |
19:30 CET |
Category |
Bayerischer Bauernverband Roth-Weißenburg, Pflanzenbau/Gartenbau/Weinbau, Tierhaltung, Unternehmensführung/Förderung, Diversifizierung |
Updated |
Fri, January 24, 2025 00:00 CET |
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