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Ins Visier geraten: Wie verhalte ich mich als Landwirt, wenn die Saatguttreuhand

Description

Landwirtschaftliche Betriebe dürfen ihr im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut für die Wiederaussaat als Saatgut verwenden. Jedoch ist dies nur gegen Zahlung einer sogenannten Nachbaugebühr erlaubt. Die Nachbauauskunft muss jährlich bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) fristgerecht gemeldet werden. Sie lernen, warum die Nachbaugebühr für den Erhalt des Züchtungsfortschritts notwendig ist und welche Konsequenzen ein Nicht-Melden nach sich ziehen kann. Außerdem erhalten Sie wichtige Hilfestellungen, wie Sie am besten vorgehen, wenn die STV oder ein Rechtsanwalt Sie auffordern, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten.

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Location Online Angebot
URL https://bibeby.de/27026277
Date Wed, December 4, 2024
Time 19:30 CET
Category Bayerischer Bauernverband Roth-Weißenburg, Pflanzenbau/Gartenbau/Weinbau, Tierhaltung, Unternehmensführung/Förderung, Diversifizierung
Updated Fri, January 24, 2025 00:00 CET

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