Hygienebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes
| Description |
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt. In einem Vortrag wird über diese Vorschriften informiert. In dem Vortrag mit anschließender Hygienebelehrung wird über diese Vorschriften informiert, damit Sie sicher im Umgang mit Lebensmitteln sind. mehr Informationen |
| Location |
Online Angebot |
| URL |
https://bibeby.de/27031650 |
| Date |
Thu, April 9, 2026 |
| Time |
20:00 CEST |
| Category |
Bayerischer Bauernverband Roth-Weißenburg, Ernährung und Hauswirtschaft |
| Updated |
Tue, April 14, 2026 00:00 CEST |
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