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Zuchtviehmarkt
Großvieh: Bullen; Kühe, Kalbinnen
Sämtliche Tiere IBR-unverdächtig
Alle Tiere haben den Status BVD-Virämiker-frei
Bei Fragen: 0981/488 42 0
Besuchen Sie uns im Intnet unter http://www.rzv-franken.de
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt. In einem Vortrag wird über diese Vorschriften informiert. In dem Vortrag mit anschließender Hygienebelehrung wird über diese Vorschriften informiert, damit Sie sicher im Umgang mit Lebensmitteln sind.