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Der neue Dreijahreszeitraum beginnt am 01.01.2025 und geht bis zum 31.12.2027. Jeder Sachkundige ist verpflichtet, in diesem Zeitraum eine Fort- und Weiterbildungsmaßname zur Sachkunde zu besuchen. Für den Besuch der Fortbildung ist nicht der Abstand zur ersten Fortbildung maßgeblich, sondern nur ein Besuch im jeweiligen Zeitraum.
Anmeldung online über die ER-Hompage www.er-mfr.de oder per E-Mail (poststelle@er-mfr.de).
Wir haben interessante neueVorträge vorbereitet, die unsere Pflanzenbauberater wie in Präsenzterminen vortragen:
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Die Sorge um den Betrieb, Stress am Arbeitsplatz, Konflikte in der Familie, kritische Lebensereignisse - irgendwann wird es einfach zu viel, um mit Belastungen alleine fertig zu werden. Die SVLFG unterstützt Sie in solchen Situationen mit einer Vielzahl an Angeboten. Ziel des Vortrages ist es, Ihnen Unterstützungmöglichkeiten und Handlungsoptionen aufzuzeigen - auch in schwierigen Situationen gibt es Hilfe. Dafür bekommen Sie - oft noch unbekannte - Angebote und Anlaufstellen genannt.